Hinsehen & Handeln (Schutzkonzept)
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Vorwort
In unseren beiden Kirchengemeinden St. Antonius Künzell und St. Pius Fulda haben wir mit unserem Schutzkonzept einen besondere Blick auf die Kinder, Jugendlichen und schutz- oder hilfsbedürftige Erwachsenen. Die Menschen sollen sich in unseren Kirchengemeinden und bei unseren Veranstaltungen willkommen, wertgeschätzt und sicher fühlen. Ein Grenzen verletzendes übergriffiges Verhalten darf es nicht geben. Dass unser Schutzkonzept von allen Beteiligten eingehalten und umgesetzt wird, dies ist uns ein eine Verpflichtung und ein Herzensanliegen.
Wir möchten allen Menschen in unseren Kirchengemeinden Räume eröffnen, in denen sie sich frei entfalten können und in ihrer Persönlichkeit und in ihrem Glauben gestärkt werden. Die Grundhaltung der Wertschätzung und des Respektes sind Bestandteil des christlichen Menschenbildes und bilden daher ein Fundament für das Leben in unseren Kirchengemeinden.
Miteinander wollen wir mit allen Beteiligten eine Kultur der Achtsamkeit schaffen und Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch schützen.
Die Entwicklung des Schutzkonzeptes erfolgte auf der Grundlage der Präventionsordnung.
An der Erarbeitung waren unter der Leitung des Stelleninhabers folgende Personen beteiligt:
• Vertreter:in des Rechtsträgers durch den Verwaltungsrat mit dem Pfarrer und den beiden stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden
• Präventionsfachkraft
• Vertreter:in der Kinder- und Jugendarbeit (Messdiener/ Kindergruppen/etc.)
• Mitarbeiter:in bzw. ehrenamtlich Tätige
• Vertreter:in der Erstkommunion- und Firmvorbereitung
• Vertreter:in der Kita und der Elternbeiräte
Wir machen uns als Kirchengemeinden auf den Weg, dieses Schutzkonzept stets zu reflektieren und die Inhalte in das Leben und Wirken vor Ort einzubinden. Dabei ist es uns wichtig, dass wir die Konzepte und Ziele den Menschen vor Ort bekannt machen und das Schutzkonzept Teil unserer Tätigkeiten vor Ort ist.
Durch dieses Konzept verpflichten wir uns der Fürsorge für die Menschen in unseren Kirchengemeinden und werden durch ein ‚AK Schutzkonzept‘ stets einen Blick auf das Konzept und dessen Umsetzung haben. -
Die Präventionsfachkraft
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Personalauswahl und -entwicklung
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Das erweiterte Führungszeugnis und die Selbstauskunfts- und Verpflichtungserklärung
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Präventionsschulung